Bayerisches Eliteförderungsgesetz (BayEFG)


Die Universität Bayern e.V. vergibt zum Sommersemester 2012 die nächsten Graduiertenstipendien nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz (BayEFG). Es können bis zum 25.11.2011 Vorschläge auf Bewilligung eines Stipendiums gestellt werden.



Gefördert werden an Hochschulen in Bayern besonders qualifizierte wissenschaftliche Nachwuchskräfte, welche die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union besitzen oder einem Staat angehören, der deutschen Doktoranden im eigenen Land ebenfalls eine Förderung gewährt, und die zum Zeitpunkt des Förderbeginns das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (in Ausnahmefällen, insbesondere aus familienpolitischen Gründen, ist eine Überschreitung der Altersgrenzen zulässig).

Hierbei werden Stipendien zur Durchführung einer Promotion oder eines wissenschaftlichen Vorhabens nach erfolgreichem Abschluss einer Promotion gewährt. Promotion oder wissenschaftliches Vorhaben müssen an einer im Freistaat Bayern gelegenen Hochschule oder Forschungsinstitution durchgeführt und in ein Exzellenzprogramm integriert werden.

 

Auswahl

Für die Förderung können Doktorandinnen und Doktoranden, die durch weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit erkennen lassen, vorgeschlagen werden.

Innerhalb der Universität wird eine Vorauswahl getroffen. Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien fällt anschließend bei der Universität Bayern zentral für alle bayerischen Hochschulen. Hauptkriterien bei der Stipendienvergabe sind:

 

• Persönlichkeit und Vita der/des Vorgeschlagenen

• Wissenschaftliche Qualität des Forschungsvorhabens

• Vernetzung des beantragenden Lehrstuhls in die Fachcommunity

• Ausgestaltung des strukturierten Doktorandenausbildungsprogramms

 

Vorschlagsberechtigt

sind Personen, die Dissertationen und weiterführende Forschungsprojekte an Hochschulen und Forschungsinstitutionen in Bayern betreuen, soweit sie Mitglieder von Fachbereichen oder vergleichbaren Organisationsstrukturen sind, die über ein fachbezogenes und interdisziplinäres Doktorandenausbildungsprogramm verfügen. Eigenbewerbungen sind ausgeschlossen.

 

Hierzu ist der Vorschlag mit den vollständigen Unterlagen - alles bitte 3-fach - bis zum o.g. Termin über den Dekan der Fakultät (fakultätsinterne Fristen beachten!) beim Stipendienreferat I/3 abzugeben.

 

Förderbeginn

ist zum Sommersemester 2012 der 1. Mai. Die Antragsfristen werden jeweils bekanntgegeben.

 

Förderungsbetrag

Der Grundbetrag der Graduiertenstipendien beträgt monatlich 1.050 €. Der Familienzuschlag beträgt monatlich 154 € und wird auf Antrag gewährt.

Das Einkommen der Geförderten wird unter Berücksichtigung eines Freibetrages angerechnet (§ 3 DVBayEFG).

Eine Nebentätigkeit ist nur bis zu 6 Wochenstunden zulässig (Art. 8 BayEFG) und dem Stipendienreferat mitzuteilen.

 

Sonderzuwendungen

Sach- und Reisekosten (Art. 8 BayEFG) können beim Ref. I/3 beantragt werden.

 

Förderdauer

beträgt für die Graduiertenförderung höchstens zwei Jahre. In begründeten Fällen ist eine einmalige Unterbrechung des Vorhabens für maximal sechs Monate möglich.
Die Postgraduiertenstipendien wurden zum Sommersemester 2012 eingestellt.

 

Verlängerung der Förderdauer

 

Weitere Informationen: 

 

Auskünfte:

Leoni Lang

Ref. I/3, im Hause NW II, Zi. 3.2.00.341
Universität Bayreuth
95440 Bayreuth

Tel.: +49 (0)921/55-3237
Fax: +49 (0)921/55-2999

e-mail: stipendien/at/uvw.uni-bayreuth.de