Bayerisches Eliteförderungsgesetz (BayEFG)
Aufgrund einer politischen Entscheidung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (StMWFK) werden bis auf weiteres im Rahmen des Bayerischen Eliteförderungsgesetzes (BayEFG) keine weiteren Graduiertenstipendien mehr durch die Universität Bayern e.V. vergeben. Es können daher auch bis auf weiteres keine neuen Vorschläge auf Bewilligung eines Stipendiums mehr gestellt werden
Die Förderung der bis zum Sommersemester 2013 vergeben Stipendien bleibt ohne Einschränkungen erhalten.
Förderberechtigt
Gefördert werden an Hochschulen in Bayern besonders qualifizierte wissenschaftliche Nachwuchskräfte, welche die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union besitzen oder einem Staat angehören, der deutschen Doktoranden im eigenen Land ebenfalls eine Förderung gewährt, und die zum Zeitpunkt des Förderbeginns das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (in Ausnahmefällen, insbesondere aus familienpolitischen Gründen, ist eine Überschreitung der Altersgrenzen zulässig).
Hierbei werden Stipendien zur Durchführung einer Promotion oder eines wissenschaftlichen Vorhabens nach erfolgreichem Abschluss einer Promotion gewährt. Promotion oder wissenschaftliches Vorhaben müssen an einer im Freistaat Bayern gelegenen Hochschule oder Forschungsinstitution durchgeführt und in ein Exzellenzprogramm integriert werden.
Auswahl
Für die Förderung können Doktorandinnen und Doktoranden, die durch weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit erkennen lassen, vorgeschlagen werden.
Innerhalb der Universität wird eine Vorauswahl getroffen. Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien fällt anschließend bei der Universität Bayern zentral für alle bayerischen Hochschulen. Hauptkriterien bei der Stipendienvergabe sind:
• Persönlichkeit und Vita der/des Vorgeschlagenen
• Wissenschaftliche Qualität des Forschungsvorhabens
• Vernetzung des beantragenden Lehrstuhls in die Fachcommunity
• Ausgestaltung des strukturierten Doktorandenausbildungsprogramms
Vorschlagsberechtigt
sind Personen, die Dissertationen und weiterführende Forschungsprojekte an Hochschulen und Forschungsinstitutionen in Bayern betreuen, soweit sie Mitglieder von Fachbereichen oder vergleichbaren Organisationsstrukturen sind, die über ein fachbezogenes und interdisziplinäres Doktoranden- ausbildungsprogramm verfügen. Eigenbewerbungen sind ausgeschlossen.
Förderbeginn
letzter Förderbeginn war der 1. Mai 2013.
Förderungsbetrag
Der Grundbetrag der Graduiertenstipendien beträgt monatlich 1.050 €. Der Familienzuschlag beträgt monatlich 154 € und wird auf Antrag gewährt.
Das Einkommen der Geförderten wird unter Berücksichtigung eines Freibetrages angerechnet (§ 3 DVBayEFG).
Eine Nebentätigkeit ist nur bis zu 6 Wochenstunden zulässig (Art. 8 BayEFG) und dem Stipendienreferat mitzuteilen.
Sonderzuwendungen
Sach- und Reisekosten (Art. 8 BayEFG) können beim Ref. I/3 beantragt werden.
Förderdauer
beträgt für die Graduiertenförderung höchstens zwei Jahre. In begründeten Fällen ist eine einmalige Unterbrechung des Vorhabens für maximal sechs Monate möglich. Die Verlängerung des Stipendiums ist für alle bisher vergebenen Stipendien möglich.
Die Postgraduiertenstipendien wurden zum Sommersemester 2012 eingestellt.
Verlängerung der Förderdauer
Weitere Informationen:
Auskünfte:
Timo Frommann
Ref. I/3,
Gebäude ZUV, Zi. 114
Universität Bayreuth
95440 Bayreuth
Tel.: +49 (0)921/55-5253
e-mail: stipendien/at/uvw.uni-bayreuth.de

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