Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
Ab dem Wintersemester 2009/10 wird der allgemeine Hochschulzugang für Meister und Meisterinnen und der fachgebundene Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige eröffnet.
Rechtsgrundlagen: Art 45 des Bayerischen Hochschulgesetzes sowie die §§ 31ff der Qualifikationsverordnung.
Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:
Allgemeiner Hochschulzugang
Der allgemeine Hochschulzugang für Absolventen und Absolventinnen einer beruflichen Fortbildungsprüfung wird nachgewiesen durch ein im Freistaat Bayern erworbenes
- Zeugnis über die bestandene Meisterprüfung (nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung ) oder
- Zeugnis über die bestandene, vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus der Meisterprüfung gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung (nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung) oder
- Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie
Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Die Bildungsgänge in den Fachbereichen schließen an eine berufliche Erstausbildung und an Berufserfahrungen an. Sie führen in unterschiedlichen Organisationsformen des Unterrichts (Vollzeit- oder Teilzeitform) zu einem staatlichen postsekundaren Berufsabschluss nach Landesrecht.
Der betroffene Personenkreis ist einer vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst erstellten und über die hier verlinkte Informatonsseite des Ministeriums zugängliche Zuordnungsliste zu entnehmen.
Dazu muss ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert werden, an der das Studium aufgenommen werden soll. Zweck des Beratungsgesprächs ist es, dem Studien-bewerber oder der Studienbewerberin einen realistischen Eindruck über Inhalte, Aufbau und Anforderung des Studiums im angestrebten Studiengang zu vermitteln. Über das Gespräch stellt die Hochschule eine Bescheinigung aus.
Fachgebundener Hochschulzugang
Für qualifizierte Berufstätige wird der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
- anschließende mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis (zweijährige bei Erhalt eines Aufstiegsstipendiums des Bundes) in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
- Absolvierung eines Beratungsgesprächs an der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll und
- Bestehen einer Hochschulzugangsprüfung in den folgenden Studiengängen mit einem Eignungsfeststellungsverfahren:
- Economics, B.Sc.
- Europäische Geschichte, B.A.,
- Geographie, B.Sc.,
- Geographische Entwicklungsforschung Afrikas, B.A
- Geoökologie und Umweltnaturwissenschaften, B.Sc.
- Gesundheitsökonomie, B.Sc.
- Internationale Wirtschaft und Entwicklung, B.A.,
- Kultur und Gesellschaft Afrikas, B.A.,
- Musiktheaterwissenschaft, B.A.,
- Philosophy & Economics, B.A.,
- Theater und Medien, B.A.
- Wirtschaftsingenieur, B.Sc.
oder
nachweislich erfolgreiche Absolvierung eines zweisemestrigen Probestudiums in den übrigen Studiengängen.
Die Einzelheiten über die Durchführung des Beratungsgesprächs für beide Gruppen, der Hochschulzugangsprüfung und des Probestudiums regelt die Universität in einer Satzung.
Anmeldung zum Beratungsgespräch
Hier besteht die Möglichkeit, sich mittels eines Formulars zum Beratungsgespräch anmelden. Die Studienberatung der Universität lädt dann zum Gespräch ein, führt dieses unter Beteilung der Studiengangsmoderatoren durch und stellt darüber eine qualifizierte Bescheinigung aus.
Für Bewerber und Bewerberinnen eines Studiengangs mit Eignungsfeststellungsverfahren, die die Hochschulzugangsprüfung ablegen müssen, gelten jeweils die Termine zur Anmeldung verbindlich. Bis zu diesem Termin sollte das Beratungsgespräch absolviert sein.
Bewerber und Bewerberinnen für zulassungsbeschränkte Studiengänge müssen sich zusätzlich um einen Studienplatz online bewerben. Vor einer Bewerbung sollte das Beratungsgespräch durchgeführt worden sein. Bewerbungsschluss für das Wintersemester 2010/11 ist hier ebenfalls der 15. Juli 2010.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Studentenkanzlei (Tel.: 0921/555255, E-Mail: studentenkanzlei@uni-bayreuth.de) und der Zentralen Studienberatung (Tel.:0921/55-5245, E-Mail: studienberatung@uni-bayreuth.de) zur Verfügung.
