Online-Bewerbung zum Wintersemester 2010/11
für einen Studienplatz an der Universität Bayreuth - Informationen und Online-Antrag
Information zum Bewerbungsverfahren WS 2010/11
Vorab wird auf die Initiative einzelner Hochschulen zur Mehrfachbewerbung hingewiesen. Ausführliches hier.
Sehr geehrte Studienbewerberin, sehr geehrter Studienbewerber,
als Studienanfänger zum Wintersemester 2010/11 können Sie sich für einen Studienplatz im ersten Fachsemester des folgenden Studiengangs online bewerben:
- Betriebswirtschaftslehre, Bachelor of Science (B.Sc.)
- Sportökonomie (BSc)*)
- Biologie (BSc)
- Biochemie (BSc)
- Biologie, Bachelor of Science (LAGym)
- Biologie (Lehramt an Realschulen)
- Biologie/Englisch (Lehramt an Gymnasien)
*) Bitte beachten Sie beim Studiengang Sportökonomie das Erfordernis der Sporteignungsprüfung. Anmeldung hier
Und so funktioniert die Online-Bewerbung:
Auf der Webseite "Antrag für die Online-Bewerbung" (siehe unten) tragen Sie Ihre Daten ein. Anschließend drucken Sie ihren Antrag aus, bevor Sie ihn per Mausklick an uns versenden. Den ausgedruckten Antrag schicken Sie dann mit Ihrer Unterschrift
bis spätestens 15. Juli 2010
per Post an die Universität Bayreuth, 95440 Bayreuth. (Ausschlussfrist: Es ist nicht das Datum des Poststempels maßgebend, sondern der Antrag muss bis zum 15. Juli 2010, 24:00 Uhr bei der Universität Bayreuth eingegangen sein).
- Online Bewerbung für Eignungsfeststellungsverfahren - Bachelor
(Economics, Gesundheitsökonomie, Internationale Wirtschaft und Entwicklung, Wirtschaftsingenieur ) - Online Bewerbung zum WS 2010/11 für Master (Gesundheitsökonomie)
- Andere Eignungsprüfungen und Eignungsfeststellungsverfahren
- Hinweise zum Datenschutz
Bitte beachten Sie:

- Bitte füllen Sie die vorgegebenen Felder ordnungsgemäß aus.
- In den mit* gekennzeichneten Feldern müssen Sie immer Angaben machen.
- Soweit notwendig, werden bei einzelnen Fragen Erläuterungen in einem Hilfefenster angeboten.
- Ihr online gestellter Antrag wird erst rechtlich wirksam, sobald der ausgedruckte Antrag mit den erforderlichen Anlagen fristgerecht bei der Universität eingegangen ist.
- Bewerbungen für mehrere Studiengänge sind zulässig (Eignungsfeststellungsverfahren sind hier nicht berücksichtigt).
- Bitte achten Sie darauf, dass Sie alle auf dem Bewerbungsausdruck genannten Unterlagen in Kopie beifügen. Die Universität ist nicht verpflichtet, bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln.
- Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden voraussichtlich in der Zeit bis 15. August 2010 versandt. Bewerber, die im Hauptverfahren eine Ablehnung erhalten, nehmen automatisch an Nachrückverfahren teil, sofern solche durchzuführen sind.
- Die Einschreibfristen werden im Zulassungsbescheid mitgeteilt; sie liegen im Hauptverfahren zeitlich zwischen letzter August- bzw. erster Septemberdekade.
- Einschreibung durch schriftlich bevollmächtigte Dritte ist möglich. Beachten Sie jedoch: die Beantragung des Bayerischen Studienbeitragsdarlehens muss persönlich erfolgen.
Diese Online-Verfahren gilt für Deutsche, aber auch für Bildungsinländer (d.h. für ausländische und staatenlose Bewerber, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben).
Bewerbung für höhere Fachsemester
Informationen und Vordrucke zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester finden Sie hier.
Information zur Hochschulzugangsberechtigung:
Grundsätzlich benötigen Sie zur Aufnahme eines universitären Studiums die allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife. Die Fachhochschulreife ("Fachabitur") vermittelt keinen direkten Hochschulzugang zu den hier angebotenen Studiengängen. Nähere Informationen zum Hochschulzugang in Bayern finden Sie hier.
Bewerberinnen und Bewerber mit diesjährig zu erwerbenden Internationalem Baccalaureate-Diplom mögen sich bitte formgerecht bis zum Bewerbungsschluss bewerben, um Gewährung einer angemessenen Nachfrist bitten (i. d. R. ca. 7 - 10 Tage) und innerhalb der gewährten Nachfrist den Erwerb ihrer Hochschulzugangsberechtigung durch vorläufigen Bescheid (Notenfestsetzung!) der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern nachweisen; sie können den endgültigen Nachweis bis Vorlesungsbeginn nachreichen.
Technischer Hinweis: Bei älteren Browsern können sich Probleme beim Öffnen der Web-Seiten oder bei den Ausdrucken ergeben. Ihr Browser muss eine 128-Bit Verschlüsselung unterstützen, damit die Seiten aufgerufen werden können.
Zulassungsfreiheit für Studienortwechsler in Betriebswirtschaftslehre und Studieninteressierte in Rechtswissenschaft

Der Bachelor-Studiengang "Betriebswirtschaftslehre" ist für Studierende ab dem 2. Semester, die aus wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen anderer Universitäten an die Universität Bayreuth wechseln, zulassungsfrei. Sie können sich in der Zeit vom 16.08. bis 15. 10. 2010 einschreiben – Informationen finden Sie voraussichtlich ab Juli 2010 hier. Gleiches gilt für Studieninteressierte des Studiengangs Rechtswissenschaften (erstes und höhere Fachsemester)
Bewerbungsantrag und Hinweise für ausländische Studienbewerber

Ausländische Studienbewerber, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, einschließlich der Bewerber aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, müssen in allen Studiengängen, auch in den nicht zulassungsbeschränkten, einen Antrag auf Zulassung bis zum 15. Juli 2010 für das Wintersemester 2010/11 einreichen. Die Antragsunterlagen stehen hier zum Download bereit:
- Antrag auf Zulassung zum Studium für internationale Studienbewerber/innen (pdf)
- Merkblatt für internationale Studienbewerber/innen (pdf)
Ausländische Studienbewerber, die sich innerhalb des ERASMUS-Programms oder auf der Grundlage eines Partnerschaftsvertrags mit der Universität Bayreuth um einen Studienplatz bewerben wollen, verwenden dagegen die folgenden Antragsunterlagen:
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Studentenkanzlei
Universität Bayreuth
Kontaktadresse:
Zentrale Universitätsverwaltung, Büro 1.08
95440 Bayreuth
Telefon: 0921 / 55-5255, 5243
Fax: 0921 / 55-845255
E-Mail: studentenkanzlei@uni-bayreuth.de

University of Bayreuth

