Hinweise zum Datenschutz
für die Online-Bewerbung um einen Studienplatz
Die bei der Onlinebewerbung erhobenen Daten werden zur Durchführung der Auswahlverfahrens nach dem Bestimmungen der Hochschulvergabeverordnung benötigt.
Die Verpflichtung zur Angabe der als unbedingt erforderlich gekennzeichneten Daten ergibt sich aus Art. 58 Abs. 6 des Bayerischen Hochschulgesetzes. Die Angaben zu den anderen Feldern sollte erfolgen, soweit Angaben gemacht werden können.
Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Bayerischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
Soweit eine Zulassung zum Studium erfolgen kann, werden die gespeicherten Daten zum Zwecke der Immatrikulation in das Studentenverwaltungssystem übernommen.
Die Löschung aller Bewerberdaten erfolgt unabhängig davon nach Ablauf eines Semesters. Daten von Bewerbern, die sich im Rahmen des Online-Bewerbungsverfahrens eingetragen haben, ohne jedoch bis Ablauf der Bewerbungsfrist den formalen Antrag bei der Universität eingereicht zu haben, werden unmittelbar nach Ablauf der Bewerbungsfrist gelöscht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Studentenkanzlei
Universität Bayreuth

University of Bayreuth

