Förderrichtlinien und Antragsverfahren
mit Stand zum 11. 0ktober 1999
Förderbereiche allgemein
Im Rahmen von Forschung, Lehre und Öffentlichkeitsarbeit zu Gunsten der Chemie an der Universität Bayreuth können die Stiftungsmittel gem. der Satzung für einzelne abgegrenzte Vorhaben, insbesondere in den folgenden Förderbereichen eingesetzt werden:
Habilitationen, Dissertationen und andere Forschungsprojekte, Kooperationskontakte mit in- und ausländischen wissenschaftlichen Einrichtungen,
- Kooperationskontakte mit der Wirtschaft,
- Tagungen, Kongresse, Kolloquien.
Schwerpunkte
Die Stiftungsmittel können in Teilen nach Schwerpunkten vergeben werden, die der Stiftungsrat, auf Anregungen aus der Fachgruppe Chemie oder dem Stifterkreis, für begrenzte Zeiträume festlegen kann.
Antragsverfahren
Antragsberechtigt sind Wissenschaftler und Wissenschaftlicher Nachwuchs an der Universität Bayreuth. Anträge sind rechtzeitig vor Beginn des Vorhabens in schriftlicher Form an die Stiftung zu richten. Die Antragsunterlagen müssen in aussagefähiger Form das Vorhaben, die Zielsetzung sowie den Kosten- und Finanzierungsplan enthalten.
Otto-Warburg-Chemie-Stiftung
für die Universität Bayreuth
Universitätsverein Bayreuth e.V.
Universitätsverwaltung
95440 Bayreuth

University of Bayreuth

