Anmeldeverfahren und Beginn
Angesprochen sind vor allem Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 10, 11 und 12; teilweise finde auch Jüngere ihren Weg ins Schülerstudium. Um sich dafür anzumelden, wird das Formblatt „Bewerbung zum Schülerstudium Bayreuth“ an die Universität Bayreuth gesendet.
Wichtig: Bei einer erstmaligen Anmeldung zum Schülerstudium sind zudem ein Passbild und eine Kopie des Personalausweises beizulegen. Zudem muss die Schulleitung dem Besuch der Universität zustimmen. Bei einer Anmeldung zur Fortsetzung des Schülerstudiums sind das Passbild und die Personalausweiskopie nicht nochmals nötig. Das Schülerstudium kann bei Interesse im nachfolgenden Semester fortgesetzt werden – im gleichen oder in einem anderen Studiengang.
Einführungsveranstaltung
Für neu aufgenommene Frühstudierende (Schülerstudium und Unitag) wird kurz vor Beginn der Vorlesungszeit zur Klärung aller
Fragen eine gemeinsame Einführungsveranstaltung angeboten. Die
Veranstaltung findet jeweils nur zum Wintersemester statt.
Themen
- Schülerstudium und Unitag – was bedeutet das?
- Fakultäten der Universität Bayreuth
- Vorlesungsverzeichnis Campus-Online und E-Learning Portal
- Prüfungen an der Universität Bayreuth
- Anrechnung von Leistungsnachweisen in der Schule
- Beantragung von Fahrtkostenzuschüssen
- Vorstellung der Mentorinnen und Mentoren
Rechtliche Rahmenbedingungen
- Art.42 Abs.3 BayHSchG und §16 der Immatrikulationssatzung der Universität Bayreuth schaffen den rechtlichen Rahmen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an universitären Lehrveranstaltungen und Prüfungen.
- Gesetzlicher Versicherungsschutz besteht bei Universitätsbesuchen im Rahmen des Schülerstudiums gemäß §2 Abs.1 Nr.8b SGBVII