Seitliche Ansicht eines aufgeklappten Buches mit vergilbten Seiten

Vor- und Nachlässe

Die Universität Bayreuth ist bestrebt, das Wirken von Privatpersonen, Vereinen und sonstigen juristischen Personen, die mit der Universität in engem Zusammenhang stehen, dauerhaft zu sichern und die Zeugnisse ihres Wirkens einer Nutzung zugänglich zu machen. Diese können bereits zu Lebzeiten (Vorlass) übergeben werden oder gelangen über die Nachkommen, Erben o.ä. (Nachlass) an die Universität. Forschungsunterlagen des wissenschaftlichen Personals der Universität unterliegen als deren Eigentum nicht der Abgabepflicht. Es steht den Forschenden aber frei, sie der Universität Bayreuth anzubieten.

Die Angebote der einzelnen Einrichtungen können Sie im Detail nachlesen: