Für Bedienstete


1. FUNKTIONEN DER CAMPUS-CARD?

 

  • Bibliotheksausweis
  • Persönliche Kennung
  • Geldkarte, zur Bezahlung von
    • Marketingartikeln der Universität
    • Kopien und Drucken
    • Leistungen des Allgemeinen Hochschulsports
    • Gebühren im Ausleihverkehr mit der Universitätsbibliothek
    • Leistungen der Mensa
  • Kostenstellenkarte (sofern vom Verantwortlichen gewünscht), zur Bezahlung von
    • Kopien und Drucken
    • Lagerentnahmen (nur z. T.)

 

2. WIE SIEHT DIE CAMPUS-CARD FÜR BEDIENSTETE AUS?

 

Die Abbildungen zeigen die Campus-Card.

Campus-Card 

Seit dem 01.12.2009 wird "Personal Identity Card" und die Anrede "Frau"/"Herr" nicht mehr aufgedruckt und für Vorname und Name wird eine größere Schrift verwendet.

 

3. BEKOMMT JEDER BEDIENSTETE EINE CAMPUS-CARD?

 

Alle hauptberuflich Beschäftigten und Emeriti erhalten eine Campus-Card. Nebenberuflich Beschäftigte (z. B. "HiWis") bekommen keine Campus-Card.

Wenn Sie nicht an der Universität Bayreuth angestellt sind aber dennoch für Ihre wissenschaftliche Tätigkeit eine Campus-Card benötigen, lassen Sie sich dies von Ihrem Lehrstuhl mit dem Formular "Antrag Campus-Card für nicht Bedienstete" bestätigen. Schicken Sie das vollständig ausgefüllte Formular an ZUV Dez. Z/I.

Wenn für Sie keine Campus-Card erstellt werden kann, siehe Punkt 5.

 

4. WOHER BEKOMME ICH MEINE CAMPUS-CARD?

 

Die Karten der Mitarbeiter werden durch das ITS produziert. Für die Erstellung werden ein Passbild und die folgende Daten benötigt: Name, Vorname, Lehrstuhl/Organisationseinheit und - wenn bekannt - Nummer der Organisationseinheit. Der Antrag ist formlos zu stellen.

Liegt das Passbild digital vor, kann die Beantragung per E-Mail erfolgen:
chipkarte@uvw.uni-bayreuth.de
Ansonsten schicken Sie Ihr Passbild per Hauspost an: ITS (ZUV)

Überprüfen Sie bitte beim Erhalt der Karte die aufgedruckten Daten. Fehler bitte sofort dem Dezernat Z/I zu melden. Die Erstausstellung der Campus-Card erfolgt kostenfrei. Die Gebühr bei Erstellung eines Ersatzausweises beträgt 20 €.

 

5. GEHT ES AUCH OHNE CAMPUS-CARD?

Wenn für Sie keine Campus-Card erstellt werden kann (siehe Punkt 3), können Sie sich folgendermassen behelfen:

  • Bibliothek: Lassen Sie sich einen sogenannten "Stadtbenutzerausweis" erstellen.
    Wenn die eingeschränkten Ausleihrechte dieses Ausweises Ihrem Status nicht entsprechen, kann Ihre Teilbibliothek den Ausweis einer speziellen "Gruppe" zuweisen und damit Ihre Ausleihrechte anpassen. Bringen Sie eine schriftliche Bestätigung des Lehrstuhlinhabers in die Teilbibliothek mit, um Ihren Status nachzuweisen.
  • Geldkartenfunktion (Lagerentnahmen, Privatkopien, ..): Der "Stadtbenutzerausweis" ist auch eine Geldkarte. Sie können an den Baraufwertern einzahlen und dann z. B. kopieren.
  • Kostenstellenkarte: Falls Sie die Kopierer auch zu dienstlichen Zwecken nutzen dürfen, kann Ihr Lehrstuhl für Sie eine sogenannte "Kostenstellenkarte" bei Frau Heling (Abt. IV) beantragen.
  • Hochschulsport: Sie können einen Sportausweis erhalten bei Frau Süss im Institut für Sportwissenschaft.

 

6. BRAUCHE  ICH FÜR EINEN NEUEN ARBEITSVERTRAG EINE NEUE CHIPKARTE?

 

Nein, dass ist nicht notwendig. Gehen Sie nach erfolgter Vertragsverlängerung zu einer Validierungsstation (z. B. im Vorraum der Zentralbibliothek). Dort werden die aktualisierten Informationen auf die Karte gedruckt.